Wir beraten und gestalten Marken

URHEBERRECHT

Urheberrecht ist nicht zur Zensur gedacht

Die Bundeswehr hat in letzter Zeit so ihre Probleme. Jetzt hat sie noch eins mehr: im Urheberrecht. Journalisten hatten eigenmächtig als Verschlusssachen gekennzeichnete Frontberichte über den Afganistan-Einsatz im Internet veröffentlicht. Diese sollten nur für die Augen der Bundestagsmitglieder sein, wurden jedoch an die Presse geleakt. Beim Einfangen ihrer nun nicht mehr so geheimen Geheimnisse griff die Bundeswehr auf die Wunderwaffe “Urheberrecht” zurück, obwohl diese Art von Berichten schwerlich zu den Werken der schönen Künste gezählt werden können.

Interessant für mich war der Passus ziemlich weit am Ende, verfasst vom Generalanwalt des Gerichtshof der Europäischen Union, Maciej Szpunar, zum Thema Freiheit der Meinungsäußerung:

„Die Beschränkung der Freiheit der Meinungsäußerung, die sich aus dem Schutz der fraglichen Dokumente durch das Urheberrecht ergeben würde, sei zudem in einer demokratischen Gesellschaft nicht nur nicht erforderlich, sondern wäre für sie auch äußerst schädlich.

Eine der wichtigsten Funktionen der freien Meinungsäußerung und ihres Bestandteils, der Freiheit der Medien, bestehe in der Kontrolle der Staatsgewalt durch die Bürger, die für jede demokratische Gesellschaft unerlässlich sei.

Diese Kontrolle könne u.a. durch die Verbreitung bestimmter Informationen oder Dokumente ausgeübt werden, deren Inhalt oder Existenz (oder Nicht-Existenz) die Staatsgewalt verschleiern wolle. Manche Informationen müssten natürlich selbst in einer demokratischen Gesellschaft geheim bleiben, wenn ihre Verbreitung eine Bedrohung für die wesentlichen Interessen des Staates und infolgedessen für diese Gesellschaft selbst darstelle. Dann müssten sie nach den hierfür vorgesehenen, unter gerichtlicher Kontrolle angewandten Verfahren klassifiziert und geschützt werden. Außerhalb dieser Verfahren oder wenn der Staat selbst sie nicht anwende, könne ihm aber nicht gestattet werden, sich in Bezug auf beliebige Dokumente auf sein Urheberrecht zu berufen, um die Kontrolle seines Handelns zu verhindern.“

Inspiriert und zitiert durch Markus Kompa auf https://heise.de/-4203624 und der PRESSEMITTEILUNG Nr. 161/18 Gerichtshof der Europäischen Union.

MEHR ZUM THEMA?