Was wird gefördert?
Netzwerkmanagement und FuE-Projekte aus Innovationsnetzwerken
Im ZIM können Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im nationalen oder internationalen Innovationsnetzwerk konzipierten FuE-Projekte gefördert werden.
Die Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Idee zur Entwicklung und Verwertung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen in einem technologisch oder regional orientierten Verbund oder entlang einer Wertschöpfungskette. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Mehr Informationen zu den Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten internationaler ZIM-Innovationsnetzwerke stehen unter International zur Verfügung.
Der Übersicht geförderter Netzwerke können Sie entnehmen welche ZIM-Innovationsnetzwerke der Phase 1 seit 2015 bewilligt wurden.
Wer wird gefördert?
Begünstigte der Förderung sind die im Innovationsnetzwerk organisierten Unternehmen. Sie beteiligen sich mit einem jährlich steigenden Beitrag an den Kosten des Netzwerkmanagements. Diese Förderung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar, die anteilig auf die Unternehmen umgelegt wird.
Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen beauftragte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind somit die Netzwerkmanagementeinrichtungen (indirekte Förderung der Unternehmen). Als Netzwerkmanagementeinrichtung können prinzipiell Unternehmen und Einrichtungen (ungeachtet Ihrer Rechtsform) tätig sein, die mit dem Netzwerk keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen (neutraler Intermediär) und über Kompetenzen im beantragten Themenfeld, Projektmanagement und in der Öffentlichkeitsarbeit verfügen. Nähere Informationen finden Sie hier.
FuE-Projekte aus Innovationsnetzwerken
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind:
- kleine und mittlere Unternehmen
- weitere mittelständische Unternehmen
- nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner
Definition antragsberechtigter Unternehmen
kleine Unternehmen | mittlere Unternehmen | weitere mittelständische Unternehmen | ||
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Beschäftigte | unter 50 | unter 250 | unter 500 | unter 1000 |
Jahresumsatz oder | bis 10 Mio. € | bis 50 Mio. € | ||
Jahresbilanzsumme | bis 10 Mio. € | bis 43 Mio. € | ||
Anmerkung | nur in Kooperation mit KMU |
Kann Ihr Unternehmen in ZIM gefördert werden? Machen Sie den Unternehmens-Check.
Ergänzender Leistungen zur Markteinführung
Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen. Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.
Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen.
Weitere Informationen zu den „Leistungen zur Markteinführung”