Das Ende unerwünschter politischer Kommunikation
Microsoft will zukünftig mit Überwachungssoftware Einhaltung des „Verhaltenskodex“ prüfen
Datensperrung bei „Fehlverhalten“: Mehr Überwachung und Zensur bei Microsoft – bald wie Facebook — nur für die Gesamtkommunikation einschließlich Cloud.
Kluge Menschen und Unternehmen brauchen daher ab sofort ein Parallelsystem der Kommunikation und Speicherung.
Bislang mainstreamig und durch die EU nicht kommentiert.
Zukünftig wird mit Überwachungssoftware geprüft, ob Microsoft-Kunden den „Verhaltenskodex“ des Unternehmens einhalten. Nach den neuen Geschäftsbedingungen können den Nutzern bei „Fehlverhalten“ die Zugänge zu ihren Daten gesperrt werden.
Microsoft führt zum ersten Oktober 2023 neue Geschäftsbedingungen ein. Wenn sich Nutzer zukünftig nicht an einen vage formulierten Verhaltenskodex halten, könne der Zugang zur Software gesperrt werden. Zudem könne man den Zugriff auf alle Dienste und seine in der Microsoft-Cloud gespeicherten Daten verlieren, beschreibt der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring die neue Zensur- und Überwachungspraxis bei Microsoft in seinem Onlinemagazin.
In seinem Artikel zitiert Häring am vergangenen Donnerstag aus dem neuen Servicevertrag des Softwareanbieters:
„Schwere oder wiederholte Verstöße gegen unsere Richtlinien (…) können zur Sperrung des Kontos führen. Manchmal kann eine Sperrung dauerhaft sein. Bei einer dauerhaften Sperrung verliert der Besitzer des gesperrten Profils alle Lizenzen, Abonnements, Mitgliedszeiten und Microsoft-Kontoguthaben.“
Der vorgegebene Verhaltenskodex könne „extrem dehnbar“ sein, wie die Auslegung der Begriffe „Hassrede“ oder „anstößig“.
Also das Ende unerwünschter politischer Kommunikation aus den USA.
Daher sei es fraglich, ob ein von Sperrung Betroffener sich mittels Widerspruch dagegen wehren könne, auch wenn das theoretisch vorgesehen sei.
Diesbezüglich gibt es offenbar auch keine Selbstverpflichtung des Softwareunternehmens, wonach es die Sanktionen begründen würde.
Vergleichbar mit den Zensurmaßnahmen auf den sozialen Medienplattformen, mutmaßte der Publizist, könne man demnächst auch von Microsoft „wegen kleinster oder nicht nachvollziehbarer Vergehen auf völlig intransparente Weise zensiert, blockiert und gekündigt“ werden. Vorzugsweise seien dann wieder Kritiker der Regierung und internationaler Organisationen wie der WHO davon betroffen, sowie Autoren, die sich nicht an offizielle Narrative hielten. Häring rechne auch im Falle von Microsoft mit einer vorrangigen Bedienung der Zensurbegehren von Regierungen.
Staatliche Behörden bräuchten dann „einen aufmüpfigen Künstler oder Autor“ nicht mehr selbst für sein „kriminelles Fehlverhalten“ verfolgen. Stattdessen könnten sie Microsoft beauftragen, ihn zum Schweigen zu bringen. Microsoft habe dazu erklärt:
Um das „Fehlverhalten“ der Microsoft-Nutzer aufzuspüren, setze das Unternehmen eine Kombination aus automatisierter Technologie und menschlichen Prüfern ein. Alle in der Microsoft-Cloud abgelegten Nutzerdaten würden automatisch mit einer allumfassenden Überwachungsinfrastruktur kontrolliert.
Auch Maschinenlernen, ein Teilbereich der Künstlichen Intelligenz, käme zum Einsatz, um „Hassrede“ aufzuspüren. Das sei dann auch ein gefundenes Fressen für Geheimdienste.
Staatsanwaltschaften waren willkürlich genug, um gegen Künstler und Autoren vorzugehen, weil sie Faschismus und Nazis auch nur kritisch zitierten.
Man denke an die Facebook-Zensur.
Demnächst würden KI-Technologie und Moderatoren aus Indien deutsche Texte zensieren. Häring frage sich deshalb:
„Wollen wir dann wirklich einer künstlichen Intelligenz und irgendwelchen unterbezahlten Moderatoren in Indien vertrauen, dass sie schon richtig einordnen, ob jemand ein Hassrede-Zitat ernst, kritisch oder ironisch gemeint hat?“
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Schmitz
Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt und seit 2018 Geschäftsführer der Acura Kliniken Baden-Baden. Schmitz ist langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr.