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GESETZLICHER MINDESTLOHN 2021

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro

Eine Info für Arbeitgeber: Wie die Bundesregierung am Ende Oktober 2020 mitteilte, wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (aktueller Behördenleiter Hubertus Heil (SPD)) vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in diesen vier Stufen:

zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €

zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €

zum 1. Januar 2022 auf 9,82 €

zum 1. Juli 2022 auf 10,45 €

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